AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Neuen Schauspielhaus GmbH und ihren Besuchern*innen. 
1.2 Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese AGB als anerkannt. Für Abonnenten*innen gelten daneben die Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der Neuen Schauspielhaus GmbH herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Ausfalls oder Änderung der Anfangszeit wird sich die Neue Schauspielhaus GmbH bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben Dritter (z.B. Presse) übernimmt die Neue Schauspielhaus GmbH keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten 
3.1 Die Kassen sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Aufführung und schließen mit Vorstellungsbeginn.

4. Vorverkauf 
4.1 Der Vorverkauf beginnt in der Regel am letzten Freitag eines jeden Monats für den übernächsten Monat und eine eventuelle Vorschau. Der Vorverkauf für das Junge Schauspielhaus beginnt mit Erscheinen des drei Monate umfassenden Spielplans am letzten Freitag des Monats. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei angeschlossenen Theaterkassen, Reisebüros, sonstigen Vorverkaufsstellen in Deutschland sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufs- und Systemgebühren), für welche die Neue Schauspielhaus GmbH keine Haftung übernimmt.
4.3 Die Neue Schauspielhaus GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl der Karten, die pro Person verkauft werden, und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege  einzuschränken.   
4.4 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind unverzüglich nach dem Kauf auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast bei dem*der Kunden*in.    

5. Bestellung, Reservierung und Kauf mit Ausnahme des Fernabsatzes
5.1 Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs sowohl telefonisch, als auch in Textform möglich. Bestellungen in Textform werden frühestens am Nachmittag des ersten Vorverkaufstages berücksichtigt und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch und online verbindlich zu kaufen und mittels Kreditkarte (online auch PayPal) und per Überweisung zu bezahlen.  
5.2 Reservierungen sind nur für die Dauer von sieben Tagen gültig und verfallen, wenn das Entgelt für die Karten nicht binnen sieben Tagen, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn entrichtet wurde.  
5.3 Auf Wunsch des*r Kunden*in werden die Karten gegen Zahlung einer Versandpauschale von 3,00 EURO postalisch oder kostenlos per Mail zugesandt. Die Versandpauschale wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung. 
5.4 Nur bereits bezahlte Karten werden an der Abendkasse hinterlegt. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Bereits bezahlte und nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt oder ausgezahlt, es sei denn, die Neue Schauspielhaus GmbH hat die Nichtabholung zu vertreten. 
Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht der Vertragsabschluss von Seiten der Kundschaft aus. Der*die Kunde*in erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist.                              
5.5 Es gelten ausschließlich die auf der Homepage der Neuen Schauspielhaus GmbH für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Mit Akzeptieren der AGB und der Übermittlung der Zahlungsdaten gibt der*die Besteller*in eine verbindliche Bestellung ab und verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Karten. Mit der Auftragsbestätigung nimmt die Neue Schauspielhaus GmbH bzw. der*die Veranstalter*in das Vertragsangebot des*der Besuchers*in an. 

6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen der Neuen Schauspielhaus GmbH gibt es unterschiedliche Preiskategorien, Sitzpläne und Platzgruppen. Bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen, Silvestervorstellungen etc. können Zuschläge erhoben werden.
6.2 Die Neue Schauspielhaus GmbH ist berechtigt, jederzeit Preisanpassungen bei den Vorstellungen zugewiesenen Kategorien vorzunehmen zu können.
6.3 Mit einer Eintrittskarte für die Veranstaltungen der Neuen Schauspielhaus GmbH erwirbt der*die Besucher*in ein HVV-Kombiticket (Sonderveranstaltungen und ausgewählte Rabattierungen sind von dieser Regel ausgenommen), unabhängig davon, ob der*die Besucher*in die entsprechende Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Das HVV-Kombiticket gilt im Gesamtbereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) für die Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Veranstaltungsort. Diesbezüglich besteht zwischen dem*der Kunden*in und dem HVV ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Tarif- und Beförderungsbedingungen des HVV gelten. Wenn das Online-Ticket (print@home oder HandyTicket) für mehrere Personen gekauft wurde (Gruppenbuchung), gilt die HVV-Option nur für maximal 4 Personen. Ab der 5. Person muss ein separater Kauf durchgeführt werden.
6.4 Die geltenden Karten- und Abonnementpreise sind in den Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH ersichtlich.

7. Weiterveräußerung von Eintrittskarten
Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Neuen Schauspielhaus GmbH nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

8. Onlineverkauf
8.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog der von der Neuen Schauspielhaus GmbH angebotenen Karten dar. Wenn Kunden*innen eine Bestellung aufgeben, unterbreiten sie der Neuen Schauspielhaus GmbH das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Vertrag kommt erst mit erfolgreicher Durchführung des Zahlungsvorganges zustande.
8.2. Nichtbestehen eines Widerrufrechts
Dem Verbraucher steht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zu. Dies gilt damit insbesondere für einen Kauf in unserem Webshop oder per Telefon. 

9. Ermäßigungen
9.1 Kinder, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende unter 30 Jahren, Arbeitslose (ALG I) und Sozialleistungsempfänger*innen (nach SGB II, SGB XII, AsylbLG) erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises Karten zum ermäßigten Kartenpreis. 
9.2 Schüler*innengruppen von mindestens zwölf Personen in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft können bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten kaufen. Ab 12 Schüler*innen erhält eine Aufsichtsperson der Schulgruppe eine kostenlose Begleitkarte.
9.3 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten eine Ermäßigung. Außerdem erhält maximal eine weitere Begleitperson diese Ermäßigung, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung durch den Eintrag „B“ angezeigt wird. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer*innen bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Diese Ermäßigungen gelten nicht für das Abonnement.
9.4 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Nachweis gültig, welcher auf Nachfrage des Einlasspersonals vorzuzeigen ist. Pro Person und Berechtigungsnachweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann die Neue Schauspielhaus GmbH die Zahlung des Differenzbetrages zum Vollpreis verlangen.
9.5 Ermäßigungen können von der Neuen Schauspielhaus GmbH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.

10. Rückgabe gelöster Eintrittskarten 
10.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. 
10.2 Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.  
10.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. 
10.4 Beim Ausfall einer Vorstellung, einer Vorstellungsänderung oder einer Änderung der Anfangszeit kann der*die Karteninhaber*in die angebotene Ersatzvorstellung besuchen oder bei Nichtnutzung der Karte innerhalb von 14 Tagen die Karten tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes verlangen. 
10.5 In den Fällen 10.2 bis 10.4 sind darüberhinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen der Besucher*innen nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 10.2 bis 10.4, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird.
10.6 Eintrittskarten, die nicht an der Kasse oder im Webshop der Neuen Schauspielhaus GmbH erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. 
10.7 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

11. Verlust von Eintrittskarten 
11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Neue Schauspielhaus GmbH eine Ersatzkarte aus, wenn der*die Käufer*in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gekauft wurde. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten jeglicher Art eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. 
11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Personen vorgelegt, hat der*die Inhaber*in der Ersatzkarte Vorrang vor dem*der Besitzer*in der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

12.Rückbelastungen bei Zahlungen
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat die Neue Schauspielhaus GmbH Anspruch auf sofortige Bezahlung durch den*die Erwerber*in der Eintrittskarte. Der Neuen Schauspielhaus GmbH sind jedwede Schäden zu ersetzen, die aus der Rückbelastung entstehen (insb. Bankgebühren). Ohne Eingang der Zahlung erhalten Kunden*innen keinen Eintritt in die Veranstaltung.

13. Gutscheine
13.1 Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten der Neuen Schauspielhaus GmbH können in Höhe einer frei wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von der Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an den Kassen und im Onlineverkauf der Neuen Schauspielhaus GmbH eingelöst werden. Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar. 
13.2 Für verlorene Geschenkgutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.

14. Einlass zu den Aufführungen 
14.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet. 
14.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch einer Aufführung. 
14.3 Trifft ein*e Karteninhaber*in erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, erlischt das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz bis zur nächsten Veranstaltungspause. Im Interesse des Publikums und der Darsteller*innen behält sich die Neue Schauspielhaus GmbH vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses, als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird Personen, die verspätet im Theater eintreffen, erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Vorstellungssaal gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. 
14.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der Neuen Schauspielhauses GmbH ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den HVV.  

15. Garderobe 
15.1 Garderobenstücke können beim zuständigen Garderobenpersonal abgegeben werden. Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Vorstellungsraum mitgenommen werden. Solche Gegenstände werden an den Garderoben kostenlos verwahrt. 
15.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den*die Besitzer*in der Marke ausgehändigt. 
15.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der*die Besucher*in nachgewiesen oder glaubhaft gemacht haben, dass er*sie der*die berechtigte Empfänger*in ist.          15.4 Bei Nichtnutzung der Leistung ist eine anteilige Erstattung des Kartenpreises ausgeschlossen. 
15.5 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Besucher*innen sind verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5€ beim Garderobenpersonal zu erstatten. 
15.6 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die Neue Schauspielhaus GmbH für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 500€ für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des*der Besuchers*in.

16. Fundsachen
16.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. 
16.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
16.3 Die Gegenstände werden zunächst von der Neuen Schauspielhaus GmbH registriert und 6 Monate verwahrt und im Anschluss an das Hamburger Fundbüro (Bezirksamt Altona – Zentrales Fundbüro, Bahrenfelder Straße 254-260, 22765 Hamburg) weitergegeben. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an die Vorderhausinspektion zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB. 6

17. Hausrecht
17.1 Die Neue Schauspielhaus GmbH übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden.
17.2 Besucher*innen dürfen lediglich die auf ihren Eintrittskarten ausgewiesenen Plätze einnehmen. Wird ein höherwertiger Platz eingenommen ohne den Besitz einer gültigen Karte, kann die Neue Schauspielhaus GmbH den Differenzbetrag erheben oder Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen. 
17.3 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im aus- oder stummgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Nutzung während der Vorstellungen ist nur im Rahmen der von der Neuen Schauspielhaus GmbH angebotenen Hörverstärkungsanlage (Mobile Connect) gestattet.
17.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
17.5 Das Rauchen ist in den Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH nicht gestattet. 
17.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

18. Bild- und/oder Tonaufnahmen
18.1 Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen in den Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH untersagt. Dies gilt insbesondere während Aufführungen. Zuwiderhandlungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen. 
18.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Kameras sowie Aufzeichnungsgeräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung zu verwahren. Sie werden dem Eigentümer ausgehändigt, sobald einer Löschung der Aufzeichnung zugestimmt wurde. Ferner können zuwider handelnde Besucher*innen vom weiteren Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. 
18.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den durch die Neue Schauspielhaus GmbH oder deren Vertragspartner dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. 

19. Haftung
19.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
19.2 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
19.3 Absatz 19.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

20. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

21. Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Neue Schauspielhaus GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

22. Datenschutz / Speicherung von Daten
Detaillierte Informationen darüber, wie die Neue Schauspielhaus GmbH mit personenbezogenen Daten der Kunden/Kundinnen bzw. Besucher*innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und Ansprüche können der Datenschutzerklärung unter https://schauspielhaus.de/datenschutz entnommen werden.

23. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
23.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet.
Im Verkehr mit Endverbrauchern*innen innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des*der Endverbrauchers*in anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
23.2 Erfüllungsort ist Hamburg, sofern nicht anders vereinbart.

Abonnementbedingungen (Festplatzabonnement)

Die Abonnements gelten jeweils für eine Spielzeit und einen festen Platz. Abonnements sind übertragbar und nicht an den persönlichen Besuch gebunden. Bei ermäßigten Abonnements ist eine Weitergabe der Eintrittsnachweise nur an ebenfalls ermäßigungsberechtigte Personen möglich.

 Abonnementabschluss
Durch den Erwerb eines Abonnements wird zwischen Besucher*innen und der Neuen Schauspielhaus GmbH ein rechtsgültiger Vertrag für eine Spielzeit abgeschlossen. Dieser verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern der Kunde nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit in schriftlicher Form gekündigt hat. Ab der dritten Spielzeit können Abonnementverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Geschenkabonnements werden für eine Spielzeit abgeschlossen und enden danach automatisch, es bedarf keiner Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit besteht nur bei zwingendem Grund. Das Schauspielhaus behält sich vor, die Abonnementvorstellungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits stattgefunden haben, zum vollen Preis zu berechnen.

Abonnementausweis 
Abonnent*innen erhalten bei den Vorstellungen der ausgewählten Abonnementserie einen festen, reservierten Sitzplatz, der auf dem Abonnement-ausweis angegeben ist. Rechnungsunterlagen und Abonnementausweis werden bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementvorstellung versendet. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte sowie als HVV-Fahrkarte am Tag der Abonnementvorstellung. Ein Verlust ist dem Abo-Büro der Neuen Schauspielhaus GmbH mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € kann ein Abo-Ersatzausweis ausgestellt werden. Ist ein Abonnementausweis bis spätestens eine Woche vor der ersten Abonnementvorstellung noch nicht eingetroffen, werden Abonnent*innen gebeten, dieses dem Abo-Büro der Neuen Schauspielhaus GmbH anzuzeigen. Änderungen der Anschrift, der E-Mailadresse oder der Bankverbindung sind dem Abo-Büro schriftlich mitzuteilen.

Vorstellungstermine/ Änderungen
Die Vorstellungstermine werden zu Beginn einer Spielzeit den Abonnent*innen mitgeteilt. Sollten zum Vertragsbeginn noch nicht alle Abonnement-Vorstellungszuordnungen bekannt sein, z. B. aus Gründen der Disposition, reicht die Neue Schauspielhaus GmbH diese schnellstmöglich nach. Es liegt in der Verantwortung der Abonnent*innen sich über die Abonnementtermine zu informieren. Anfangszeiten und Titel der Abonnement-vorstellungen werden in unseren Monats-spielplänen veröffentlicht. Für versäumte Termine wird kein Ersatz geleistet. Die Neue Schauspielhaus GmbH wird alles unternehmen, die durch den Gast getroffene Platzwahl einzuhalten und behält sich vor, aus künstlerischen, technischen und/oder organisatorischen Gründen kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnementvorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen.    

Tauschrechte 
Kann im Rahmen des Abonnements ein Vorstellungstermin nicht wahrgenommen werden, so besteht die Möglichkeit, die versäumte Abonnementvorstellung auf einen anderen Termin zu tauschen oder einen Tauschgutschein zu erhalten. Im Fall eines Tausches erhält der/die Abonnent*in eine Abo-Ersatzkarte in Form eines virtuellen, in unserem Verkaufssystem gespeicherten Tauschgutscheins, welcher bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit eingelöst werden muss und danach seine Gültigkeit verliert. Die Einlösung eines Tauschgutscheins an einem anderen Tag, in einer höherwertigen Preiskategorie und/oder Platzgruppe ist gegen Aufzahlung möglich. Tauschwünsche müssen spätestens zwei Werktage vor der Abo-Vorstellung schriftlich, per E-Mail, per Fax oder persönlich geltend gemacht werden. Bei postalischen Mitteilungen ist die Postlaufzeit zu beachten. Eine Tauschgebühr wird in der Spielzeit 2023/24 nicht erhoben. Für nicht besuchte, aufgrund höherer Gewalt versäumte oder nicht rechtzeitig stornierte Abonnementvorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden. Bei der Einlösung von Tauschgutscheinen aus Festabonnements besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung oder einen bestimmten Platz. Eine Auszahlung in Bargeld oder eine andere Verrechnung des Tauschgutscheines ist nicht möglich. Das Eintauschen in unsere kleinen Spielstätten ist nicht möglich. Während der Spielzeit können Änderungswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. 

Weitere Abonnementrechte 
Festabonnent*innen erhalten einmal monatlich den Spielplan kostenlos zugesendet. Programmhefte der gebuchten Abonnementreihe werden kostenlos angeboten.
 
Preise 
Die Abonnementpreise werden durch die aktuellen Preislisten der Neuen Schauspielhaus GmbH festgelegt. Ermäßigte Abonnementpreise gelten für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende oder Absolvent*innen eines Freiwilligen Sozialen Jahres bis zum einschließlich 29. Lebensjahr sowie Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII und Empfänger*innen von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit entsprechendem Nachweis.

Zahlung 
Zahlungen von Abonnements können durch Einzug vom Bankkonto, per Kreditkarte, EC Karte, per Überweisung oder bar erfolgen. In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung fällig. Bei Verzug entstehen Mahnkosten in Höhe von 3 € und ggf. Verzugszinsen. Kosten, die aufgrund nicht ausreichender Kontostände zu einer Rückgabe der Lastschrift durch die Bank führen, werden Abonnent*innen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus behält sich die Neue Schauspielhaus GmbH vor, den Abonnementvertrag im Laufe einer Spielzeit vorzeitig zu kündigen und über den Platz zu verfügen. Im Kündigungsfall sind Festabonnent*innen zur Rückgabe des ungültig gewordenen Ausweises verpflichtet. 

Regelungen Mitgliedschaften und Gutschein-Pakete 

D-Karte 
Die D-Karte ist kostenpflichtig und berechtigt den/die Inhaber*in zum Erwerb von maximal zwei ermäßigten Karten pro Vorstellung für den eigenen Gebrauch (Rabatt 40% auf den Vollpreis). Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. Zum Besuch einer Vorstellung ist neben der Eintrittskarte die D-Karte bzw. der Nachweis über die D-Karte mitzuführen und dem Abendpersonal auf Nachfrage vorzuzeigen. Die D-Karte gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit können diese Verträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

D-Karte Flex 
Die D-Karte Flex ist kostenpflichtig und berechtigt den/die Inhaber*in zum Erwerb von maximal zwei ermäßigten Karten pro Vorstellung für den eigenen Gebrauch (Rabatt 40% auf den Vollpreis). Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. Zum Besuch einer Vorstellung ist neben der Eintrittskarte der Nachweis über die D-Karte Flex mitzuführen und dem Abendpersonal auf Nachfrage vorzuzeigen. Die D-Karte Flex gilt pro Kalendermonat (01. bis 30/31. eines Monats). Der Einstieg ist jederzeit möglich. Die D-Karte Flex ist monatlich kündbar und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis spätestens eine Woche zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Karten, die über den Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft hinaus gebucht werden, verpflichten zum Kauf der jeweiligen Monatsmitgliedschaft(en). Bei Nichtkauf hat die Neue Schauspielhaus GmbH das Recht, bereits gekaufte Karten zu stornieren oder eine Zuzahlung zum Vollpreis zu berechnen.

D-Karte Ferien
Die D-Karte Ferien ist kostenpflichtig und berechtigt den/die Inhaber*in zum Erwerb von maximal einer ermäßigten Karte pro Vorstellung für den eigenen Gebrauch (Rabatt 40% auf den Vollpreis - gilt für ausgewählte Vorstellungen während der und um die Hamburger Schulferien, sowie rund um die Feiertage). Die D-Karte Ferien verlängert sich nicht automatisch. Dem Einlasspersonal ist der gültige D-Karten Ferien Nachweis auf Nachfrage vorzuzeigen. 

FamilienCard 
Die FamilienCard gilt für alle Vorstellungen außer Premieren, Gala-Vorstellungen, Sonderveranstaltungen und Vorstellungen fremder Veranstalter im Deutschen Schauspielhaus (Großes Haus), in der Staatsoper (Großes Haus) und im Thalia Theater (Großes Haus und Thalia in der Gaußstraße). Die FamilienCard gilt für bis zu zwei Erwachsene in Begleitung von Kindern oder Jugendlichen bis 18 Jahre. Erwachsene erhalten eine Ermäßigung von 10% auf die Kartenpreise. Kinder und Jugendliche zahlen für ihre Eintrittskarte einen günstigen Festpreis (€ 8,-) Die FamilienCard gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum für eine Spielzeit. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die FamilienCard ist beim Besuch von Vorstellungen mitzuführen und beim Einlass auf Anfrage vorzuzeigen. 

10er/ 5er Karte
Die 10er/ 5er Karte gilt für alle Vorstellungen im Deutschen Schauspielhaus (Großen Haus) in der Preiskategorien I-IX und im Malersaal (PK LI-LII). Die Gutscheine können wahlweise in der gebuchten Platzgruppe eingelöst werden und haben eine Gültigkeit bis zum Ende der Spielzeit, in welcher der Kauf des Gutschein-Pakets durchgeführt wurde. Die Einlösung eines Gutscheins in einer höherwertigen Preiskategorie und/oder Platzgruppe ist gegen eine Aufzahlung möglich. Im Rahmen der „ANTHROPOLIS-Serie“ können pro Einzel-Inszenierung maximal zwei Gutscheine (5er 1 Karte) eingelöst werden. Ausgenommen von einer Einlösung sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen.                            
            
5er Karte Junges Schauspielhaus
Die 5er Karte Junges Schauspielhaus gilt für alle Vorstellungen im Jungen Schauspielhaus. Die Gutscheine können wahlweise eingelöst werden und haben eine Gültigkeit, bis zum Ende der Spielzeit, in welcher der Kauf des Gutschein-Pakets durchgeführt wurde.   

Preise 
Die Preise der Besucherkarten und Gutschein-Pakete werden durch die aktuellen Preislisten der Neuen Schauspielhaus GmbH festgelegt. 

Zahlung 
Die Zahlung der Besucherkarten kann durch Abbuchung vom Bankkonto, per Kreditkarte, per Überweisung oder bar erfolgen. Der Kaufpreis ist bei Ausstellung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei der Zahlung per Überweisung erfolgt die Ausgabe bzw. Freischaltung der Besucherkarten erst nach Zahlungseingang. Sofern die Zahlung nicht auf anderen Wegen erfolgt ist, erhalten Karteninhaber eine Rechnung. Der in Rechnung gestellte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Verzug entstehen Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro und ggf. Verzugszinsen. Kosten, die aufgrund nicht ausreichender Kontostände zu einer Rückgabe der Lastschrift durch die Bank führen, werden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus behält sich die Neue Schauspielhaus GmbH vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.  

Datenschutz
Wir verarbeiten die von Ihnen angegebenen Daten für den Abschluss dieses Vertrages und seine Durchführung. Im erforderlichen Umfang werden dabei Daten und Dienstleister, z.B. für den Versand und die Abrechnung Ihres Kaufes, übergeben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir speichern diese Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Sofern solche nicht bestehen, löschen wir die Daten in angemessener Frist. Verantwortliche Stelle für diese Datenverarbeitung ist die Neue Schauspielhaus GmbH, Kirchenallee 39, 20099 Hamburg, Telefax: 040. 24 87 14 11, E-Mail: kontakt@schauspielhaus.de.Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten: datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88/88a, 28217 Bremen. Dieser steht Ihnen auch gern für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen Sie telefonisch unter 0421. 69663250 oder per E-Mail an Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DSGVO). Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Sie haben nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedsstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.   

Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen ältere Verionen.